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[quote="Adlerfan"]Ich denke das ich verstehe worauf Du hinweisen möchtest...... Auch wenn alle Fischarten klassifiziert und mehrfach (hinsichtlich Nahrungsaufnahme etc.) beschrieben sind, sieht es in den Vereinen durchaus unterschiedlich aus. Ich denke das dort auch oft entsprechend dem eigenen Interesse gehuldigt wird^^. Es gibt ja auch viele Vereine (auch Landesverbände) die Unterscheidungen und Entnahmemengen per Definition mit dem Begriff "Edelfisch" aufhängen und u.a. sämtliche Auflagen und Begrenzungen anhand statistischer Erhebungen aus den 90gern aufrecht erhalten. Ohne einen direkten Hinweis auf das einzelne Gewässer.[/quote]
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Adlerfan
Verfasst am: 13.12.2016, 16:23
Titel:
@Blinkerbub: Da bekommt dann der Ausdruck "Fischzug" eine neue Bedeutung
Blinkerbub
Verfasst am: 13.12.2016, 08:04
Titel:
Ich montiere schon mal 20 Wobbler am Paternoster
.
flyman
Verfasst am: 12.12.2016, 17:55
Titel:
Danke Olli für deine Forschungen.
...lassen wir uns mal überraschen...
Gruß
Flyman Martin
Olli
Verfasst am: 12.12.2016, 17:40
Titel:
So Leute, nun die Ergebnisse meiner Befragung bei der Unteren Fischereibehörde in Gelnhausen zu diesem Thema. ACHTUNG ALLES OHNE GEWÄHR, weil nachformuliertes Gesprächsprotokoll!!!
Es gibt kein Gesetz oder eine Verordnung in der klar definiert ist, was ist ein Raubfisch, was ist ein Friedfisch. Den Gesetzgeber interessiert das nicht. Diese Unterscheidungen werden gerne in den Angelerlaubnisscheinen der Vereine/ Pächter gemacht. Ohne genaue Definition, das kann bei einigen Fischen zu unterschiedlichen Klassifizierungen führen. Im allgemeinen Sprachgebrauch gibt es auch Unterschiede in den verschiedenen Regionen Deutschlands, so muss ein Fisch in Nordeutschland nicht der gleichen Gruppe angehören, wie es in Hessen oder Bayern der Fall wäre. Ganz klar ist, das betrifft nur ganz ganz wenige Fische. Ein Hecht ist ein Raubfisch, daran zweifelt keiner. Ein Rotauge wird auch immer als Friedfisch durchgehen. Äschen und Rapfen und Döbel könnten unterschiedliche Auslegungen erfahren. Die Frage wird an höhere Instanzen weitergegeben und evtl. auch dem zuständigen Ministerium gestellt.
Und da aktuell in der Kinzigkarte nix anderes drinsteht, kann man mit unendlich vielen Haken auf die Raubfischjagd gehen, außer man verletzt dabei das Deutsche Tierschutzgesetz oder andere Gesetze und Verordnungen, die dann aber erst noch dazu gefunden werden müssen.
Mal sehen, was noch kommt von der Behörde und bin gespannt auf unsere neue hessische Fischereiordnung, das könnte ein echt merkwürdiges Ding werden ...
flyman
Verfasst am: 11.12.2016, 22:15
Titel:
In der Tat, Olli, das ist eine richtig lustige Frage.
Ich bin wirklich davon ausgegangen, dass an der Handangel in unseren Breitengraden lediglich eine Anbißstelle erlaubt wäre aber nach Deinem Doppelnymhen-Fangbericht habe ich auch mal etwas gegooglet und konnte nicht wirklich schlau daraus werden.
Hält man sich die Kinzigkarte vor Augen, so steht da, dass lediglich die Friedfischangel mit einem Einfachhaken ausgestattet werden darf. Von der Raubfischangel steht nichts. Abgesehen von der Definition Raubfisch/ Friedfisch wäre somit ja ein Paternoster auf Raubfisch erlaubt.
Ich bin echt mal gespannt, ob es irgendwo ein Passus gibt, der das regelt, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man z.B. zur Forelleneröffnung das Heringspaternoster auswirft und mit einem Fullhouse (3Forellen+2Barsche) wieder einleiert.
Lassen wir uns überraschen....
Flyman Martin
Adlerfan
Verfasst am: 11.12.2016, 21:32
Titel:
Ich denke das ich verstehe worauf Du hinweisen möchtest......
Auch wenn alle Fischarten klassifiziert und mehrfach (hinsichtlich Nahrungsaufnahme etc.) beschrieben sind, sieht es in den Vereinen durchaus unterschiedlich aus. Ich denke das dort auch oft entsprechend dem eigenen Interesse gehuldigt wird^^.
Es gibt ja auch viele Vereine (auch Landesverbände) die Unterscheidungen und Entnahmemengen per Definition mit dem Begriff "Edelfisch" aufhängen und u.a. sämtliche Auflagen und Begrenzungen anhand statistischer Erhebungen aus den 90gern aufrecht erhalten. Ohne einen direkten Hinweis auf das einzelne Gewässer.
Olli
Verfasst am: 11.12.2016, 00:01
Titel: Friedfisch oder Raubfisch ?!
Aus aktuellem Anlaß stelle ich mal die Frage:
Wo gibt es eine verbindliche Aufstellung welcher Fisch zu welcher Gruppe gehört. Ist das länderspezifisch oder allgemein weltweit geregelt? Nach eingehender Recherche im Netz bin ich auf wunderbare Ergebnisse gestoßen.
Der Aal sei sowohl Friedfisch als auch Raubfisch. Die Forelle sei ein Friedfisch. Die Äsche sei ein Friedfisch. Die Äsche sei ein Raubfisch, weil sie eine Fettflosse habe. Die Raubfische hätten Zähne. Hat der Wels Zähne? Ansonsten ist er ja ein ganz lieber Friedfisch. Der Rapfen sei ein Friedfisch. Der Rapfen sei ein Raubfisch. Der Karpfen fräße auch kleine Köderfische. Ist er dann ein Raubfisch? ... und noch ganz viele andere schöne Sachen sind zu finden und alle sind natürlich Experten, die eine Klassifizierung oder Stellungnahme machen. Also Klugscheissermodus an - wer weiß es so richtig verbindlich mit Nachweis als Verordnung oder Gesetz oder so ? Bin am Montag in Gelnhausen bei der Unteren Fischereibehörde und stelle dort diese Frage auch und bin sehr auf die Antwort gespannt.
... oder sind Äschen wegen der Zugehörigkeit zur Familie der Salmonidae doch Raubfische?
Habe Seiten im Netz gefunden:
Äsche ist ein Friedfisch.
Äsche ist ein Raubfisch.
Wo ist es verbindlich geregelt, welcher Fisch in welche Gruppe gehört?
Und ich finde nix dazu, wären nur sprachliche Überlieferungen aber keine wissenschaftlichen Einteilungen...
Und das wird dann ja richtig spannend bei der Auslegung unserer Angelordnung an der Kinzig in Bezug auf Raubfischangel und Friedfischangel...
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