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Tomi |
Verfasst am: 02.01.2024, 23:30 Titel: |
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Hallo Fred,
die Angaben auf den Kinzigangelkarten sind schon richtig.
Die in der VO für die Kinzigaue von Langenselbold in §4 angegebenen Verbote gelten nach $5 Abs.4 nicht für Angler der Kinzig und der Gründau.
Du kannst da also guten Gewissens fischen gehen, doch empfehle ich die Kinzig Südseite, denn auf der Ruhlseeseite ist kaum ein Durchkommen.
Petri und Gruß
Tomi |
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Auen Fred |
Verfasst am: 17.12.2023, 22:09 Titel: |
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...also im Gegensatz zu anderen NSG and der Kinzig herrscht ja in den Kinzigauen Kinzigsee/Langenselbold verschaerftes Betretungsverbot zwischen Ruhlsee und Kinzig .
@IG Kinzig :
Das muesste doch nachgebessert werden im Erlaubnischein , oder nicht ?
Gruss |
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Blinkerbub |
Verfasst am: 25.01.2019, 07:22 Titel: |
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Hey, genau sowas müsste in den Gastkarten mal angehängt werden, um möglichst unmisverständlich auf die verbotenen Angelzonen hinzuweisen. Nichteinheimische werden kaum die genauen Eingrenzungen der "Feuchtwiesen bei Aufenau" einordnen können, zumal die Beschilderung an der Kinzig dahingehend sehr dürftig ist.
Da hast du schon kurz nach deinem Einstieg hier einen sehr wertvollen Beitrag geliefert, der sogar mir im Bereich C - wegen chronischer Nichtangelei dort - weiterhelfen kann . |
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Zym0n |
Verfasst am: 21.01.2019, 11:41 Titel: |
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Perfekt !!! |
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frei.wild |
Verfasst am: 20.01.2019, 21:27 Titel: |
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Danke für die Arbeit, die Du Dir gemacht hast.
Das deckt sich mit meiner uralten Gewässerkarte aus dem letzten Jahrtausend. Leider. Als ob die drei Angler die sich da vielleicht mal tummeln irgendwen stören könnten.... |
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Kinzignarr |
Verfasst am: 30.01.2018, 16:31 Titel: |
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Jaaaa - prima Sache, vor allem für die nicht Einheimischen. Danke Dir!
Dass das NSG Erlensee bis an die A66 heranreicht stimmt wohl, es könnte aber sein, dass das Waldstück ab dem Westufer vom Erlensee bis zur Autobahn beangelt werden darf.
Letzten Herbst bin ich nur am Südufer herumgelaufen. Als ich das letzte Mal dort am nördlichen Ufer am Waldrand war (muss so 1985 gewesen sein - kein Gag) hat der Zaun, um den es in der Beschreibung auf der Karte geht, jedenfalls nur den See abgegrenzt. Damals gab es auch erst ab der Ecke vom Nord-Ost-Ufer des Erlensees kommend ein Hinweisschild, dass die Verbotszone dort losgeht, also eigentlich nur das kurze Stück zwischen See- und Kinzigufer betraf. Ist das noch so? Weiß jemand Genaueres?
VG Rainer |
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Taurus |
Verfasst am: 26.01.2018, 19:48 Titel: |
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Danke
Wollte als Neuling dem Forum etwas "gutes" tun.
Abschnitt C kommt noch. |
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flyman |
Verfasst am: 26.01.2018, 19:09 Titel: |
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Erstklassig gemacht. |
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Taurus |
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