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Nachwuchs ans Angeln heranführen

 
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Terry
Mir wachsen Schuppen


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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 09:59    Titel: Nachwuchs ans Angeln heranführen Antworten mit Zitat

Question Mit der Bitte um Rückmeldung möchte ich gerne erfragen, wie ihr es bei der aktiven Ausübung der Angelei mit dem Nachwuchs handhabt?
Erfahrungsgemäß kommt man ja meist nicht selbst drauf und rennt sofort zur SF-Prüfung, sondern wird vom erfahrenen Vater oder sonstwem paarmal mitgenommen. Irgendwo habe ich mal vor Jahren aufgeschnappt, dass es eine Art "Helfer"-Regelung gibt, bei der man eine seine beiden erlaubten Angeln im Rahmen der Erlaubniskarte an den Nachwuchs abtreten kann, um diesem das Angeln nahe zu bringen.
Ist es irgendwo per Gesetz oder Verordnung geregelt, bis zu welchem Alter oder in welchem Umfang man dies machen darf? Wie handhabt ihr das? Wie handhabt ihr das vor allem, wenn ihr nicht ansitzt, sondern mit Spin- oder Fliegenrute unterwegs seid?
Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen Exclamation
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"Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas dazu tun, dass sie nicht zur Hölle wird"
(Fritz Bauer)
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Mr.QL
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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also, da ich drei Kinder habe, habe ich mich intensiv mit diesem Thema beschäftigt.
Hab jetzt nochmal kurz gesucht und folgendes gefunden
Die ersten beiden Punkte aus

http://www.hessenfischer.net/gesetze/gesetz_1.htm

Noch eine kleine Geschichte dazu.
Ich habe dieses Jahr mit meinem Sohnemann ( da war er noch 4) in Gelnhausen am Wehr in der Stadt gefischt - wohlgemerkt mit einer Angel, aufgrund des Alters. Er hatte nen 3,5cm Gummifisch und wir wollten Forellen und Barsche angeln.
Obehalb vom Wehr hat uns dann jemand angesprochen, daß der kleine gar nicht angeln dürfte, schon gar nicht auf Raubfische, wenn dann nur auf Friedfische. Er gab sich als Berater der unteren Fischereibehörde aus und daß er an diesem Entwurf quasi mitgearbeitet hat.
Aber, es gibt weder Einschränkungen bezüglich Köder oder Alter, von daher ist das klar geregelt, weiß nur fast keiner und Halbwahrheiten gibt es diesbezüglich genug.
Also am besten ausdrucken und mitnehmen, spart Ärger und Diskussion.
Wenn ich meinem Sohnemann eine Angel in die Hand gebe, achte ich allerdings imme auf eine korrekte Bremseinstellung und wähle entsprechende Stellen und Köder und verkneife mir selbst das Angeln, obwohl es meines Wissens nach an der Kinzig sogar mit 2 Spinnruten auf Grund des Erlaubnisscheins funktionieren würde.

Gruß
Tobias
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Conchoolio
Mir wachsen Schuppen


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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Mr.QL hat Folgendes geschrieben:
A
Obehalb vom Wehr hat uns dann jemand angesprochen, daß der kleine gar nicht angeln dürfte ...


Wenn das mal nicht der Herr Dill war Smile


@all
Also mir ist das total egal wie das offiziell geregelt ist. Wenn ich meine 2 Angeln nicht überschreite werde ich Kinder einfach mit meinen Angeln fischen lassen. Bin mir auch fast sicher, das juristisch nie was passieren wird. Und wenn wird es nicht zu einer schweren Strafe führen. Denn kein Angelkollege wird dich anklagen und auch so gut wie kein Aufseher (sind ja auch meistens Angler). Es geht hier immerhin um Kinder die unter meiner Aufsicht angeln. Außerdem, da wo ich mit Kindern angel, wird nie ein Aufseher vorbei kommen.
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Ich geh angeln. Bei -10 oder +35 Grad, bei Regen oder Schnee, bei Sonne oder Wind! Jeder Tag ist ein Angeltag aber nicht jeder Tag ist Fangtag. Aber nur wer angeln geht kann Fische fangen.
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Kosmolske
Mir wachsen Schuppen


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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kinder ohne Angelschein dürfen nicht angeln!
Und Kinder ohne GEMA-Gebühren abgeführt zu haben dürfen am Martinsumzug nicht singen! Punkt...aus!
Ich dacht mich trifft der Schlag als ich die Diskussion heute morgen im Radio gehört habe. dachte erst das das Verarsche sei, aber die Gema meint das ernst. "Laterne laterne" nach Textblatt nur nach nach dem gebühren zahlen.....Deutschland! Freak
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xn05721
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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Guude,

also ich nehme meinen Sohn (9) auch ab und zu mal mit. Da es so ganz ohne Angel in der Hand für ihn dann doch ziemlich schnell langweilig wird, darf er auch mitangeln. Bisher nur auf Rotaugen o.ä. und ich stelle dann meistens meine eigenen Bemühungen um Fangerfolg ein und mache den "Helfer". Im Urlaub durfte er auch schon bisschen blinkern. Auf jeden Fall hat man so die Chance, den Kindern frühzeitig auch das richtige Verhalten am Gewässer beizubringen. Das ist meiner Meinung nach auch ganz wichtig.
Gruß
Ralf
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flyman
Admin


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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

...also, ich nehme schon seit Jahren meine beiden Buben mit zum Angeln. Sowohl Ansitzangeln, auch über Nacht, als auch zum Spinnfischen. Ab diesem Jahr hat mein Großer den Jugendfischereischei und darf also "offiziell" selbst angeln, jedoch nur im Begleitung. Mein Kleiner (7J.) ist laut §25 Abs. 2 HFischG mein Gehilfe und bekommt somit eine Rute (Grund- oder Spinnrute). Bis jetzt hatte es keinerlei Probleme gegeben. Irgendwie müssen sie es ja auch lernen!

Sollte jemand meinen, mich darafhin anzeigen zu müssen, dann soll er dies tun....wäre für den Kontrolleur ein Armutszeugnis,...würde ihm auch Selbiges ruhig aussprechen. Sollte er sich doch eher um das schwarzangelne Volk kümmern, das still und heimlich einpackt und das Weite sucht, wenn ein Angler in die Nähe kommt....oder um die, die nach einem Forellenbesatz den Kofferaum bis zum Bersten gefüllt haben, oder dreimal wieder nachhause fahren, um den Kofferaum zu leeren....da schwillt mir nämlich die Halsschlagader.

Soweit mein Senf dazu
Flyman Martin
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Conchoolio
Mir wachsen Schuppen


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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kosmolske hat Folgendes geschrieben:

Und Kinder ohne GEMA-Gebühren abgeführt zu haben dürfen am Martinsumzug nicht singen!


Naja der Kontext dort ist schon wieder ein anderer. Da gehts um kopieren von Urhebergeschützten Noten, was aber ganz ehrlich gesagt genau so bekloppt ist bei nem St. Martinsszug. Singen kann dir keiner verbieten, solang es nicht kommerziell ist. Aber eins kann ich euch sagen die GEMA ist für alle Musiker ein Fluch und Segen zugleich. Genau wie die Verbände beim Angeln.
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Mr.QL
Gast






BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

@Kosmolske
In Hessen dürfen Kinder ohne Angelschein angeln.
In anderen Bundländern wie zum Beispiel Bayern nicht!
In wieder anderen nur unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. nur auf Friedfisch, etc.

@Conchoolio
Wenn der Herr Dill im ersten Haus oberhalb des Wehrs direkt an der Kinzig wohnt... Wink
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stipper
Mir wachsen Schuppen


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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Und genau da wohnt der Hr. Schnittlauch, ähh Dill natürlich Wink
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Ohne Biss ist alles Doof...
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Mr.QL
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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, man kennt sich also Laughing
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Terry
Mir wachsen Schuppen


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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank zusammen! Die deutsche Regulierungskultur ist durchaus beeindruckend, was?! Ich werde es künftig - vielen Dank auch - dem Link entsprechend gesetzestreu handhaben. Zwei Angeln wo es passt! Es ist ja nicht so, dass man meist Großfangtag hätte. anbiss-fake
Und Flyman Martin: zum Ausklang der Forellensaison erzählte ein Angler meinem Angelpartner sowohl etwas von Elektrofischern, die den Kontrolleur verkloppt hätten, als auch von Anglern, die sich den Kofferraum an guten Tagen ohne Skrupel füllten. Twisted Evil Diese unschöne Story hören mindestens wir vom ACW doch leider auch zunehmend von unseren Gewässern!?
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(Fritz Bauer)
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Deep Diver
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BeitragVerfasst am: 04.11.2010, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Terry hat Folgendes geschrieben:
Vielen Dank zusammen! Die deutsche Regulierungskultur ist durchaus beeindruckend, was?! Ich werde es künftig - vielen Dank auch - dem Link entsprechend gesetzestreu handhaben. Zwei Angeln wo es passt! Es ist ja nicht so, dass man meist Großfangtag hätte. anbiss-fake
Und Flyman Martin: zum Ausklang der Forellensaison erzählte ein Angler meinem Angelpartner sowohl etwas von Elektrofischern, die den Kontrolleur verkloppt hätten, als auch von Anglern, die sich den Kofferraum an guten Tagen ohne Skrupel füllten. Twisted Evil Diese unschöne Story hören mindestens wir vom ACW doch leider auch zunehmend von unseren Gewässern!?


Stand vor geraumer Zeit irgendwo im Geräusch und konnte beobachten wie ein Angler nach jeder gefangenen Forelle diese erst zum Auto schleppte und dort verstaute. Fragte mich schon warum er sich die Mühe macht bis ich dahinter kam, dass das was ihr da beschreibt der eigentliche Grund seines Handelns sein dürfte. Was soll man dazu sagen? Im Prinzip kannst du da nur eine Diskussion mit Fäusten führen sonst regt man sich nur noch mehr auf dwenn man mit denen Das Gespräch sucht. Die bringen dann Argumente, dass du dein en Ohren nicht mehr traust aber im gleichen Atemzug lästern sie sich die Backen über die Gier der Bänker Wund. Man schaut halt von sich aus gesehen nach draussen nicht nach drinnen.

Bei uns in Steinheim hockt immer so ein alter Kautz am Main der schon stadtbekannt ist der angelt immer mit drei angeln UND mit lebenden Köderfischen und wenn man ihn darauf anspricht wird er total wirsch und flipt ne Runde aus. Solche Leute merken es eben nicht. Habe schon zu Kollegen gesagt Abends hin wenns schon dunkel ist von hinten leise ran eins über die Rübe Angelzeugs kaputt machen und das so lange bis er aufhört. Vielleicht rafft er dann dass eine Gesallschaft nur dann funktionertm wenn alle mitmachen. Utopie ich weiß. Wisst ihr was das Schlimme daran is? Das ein Guter niemals einen Schlechten mitzieht sondern immer umgekehrt und man sich hin und wieder fragt wenn es alle nen Dreck interessiert eben auch die Polizei warum man sich selbst dann an Regeln halten soll. Der Sarazinsche Effekt!!!! Traurig aber wahr!!!!
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Conchoolio
Mir wachsen Schuppen


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Wohnort: Hanau / Alzenau

BeitragVerfasst am: 05.11.2010, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

@Deep Diver

Meiner meinung nach ist es sehr wichtig selbst Disziplin zu haben und nicht schlechtes mit noch schlechterem verhindern zu wollen. In so einem Fall kuck ich mir den Kerl an und weiß, das da Hopfen und Malz verloren ist. Hört sich jetzt zwar drastisch an aber bei nem "alten" Kauz wie du sagst regelt die Natur das Problem in ein paar Jahren selbst. Wichtig ist das wir der jungen Generation also auch unseren Kindern und Jugendlichen bewusst machen, wie wichtig der besonnene Umgang mit Natur und Lebewesen ist. Und das am besten gewaltfrei Smile
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Deep Diver
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BeitragVerfasst am: 05.11.2010, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Conchoolio hat Folgendes geschrieben:
@Deep Diver

Meiner meinung nach ist es sehr wichtig selbst Disziplin zu haben und nicht schlechtes mit noch schlechterem verhindern zu wollen. In so einem Fall kuck ich mir den Kerl an und weiß, das da Hopfen und Malz verloren ist. Hört sich jetzt zwar drastisch an aber bei nem "alten" Kauz wie du sagst regelt die Natur das Problem in ein paar Jahren selbst. Wichtig ist das wir der jungen Generation also auch unseren Kindern und Jugendlichen bewusst machen, wie wichtig der besonnene Umgang mit Natur und Lebewesen ist. Und das am besten gewaltfrei Smile


Wie Recht Du hast aber bei den ganzen Ignoranten und Schönrednern ist das gar nicht so leicht. Bemühe mcih auch immer wieder solche Dinge zu vermitteln nur leider ist man mit fortschreitendem Alter immer frustierter weil wir eben von den Dümmeren regiert werden. Gruß an Klaus und seine Signatur!!! Wink
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kinzräuber
Mir wachsen Schuppen


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Wohnort: 63571 Gelnhausen- Meerholz

BeitragVerfasst am: 05.11.2010, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

flyman hat Folgendes geschrieben:
...also, ich nehme schon seit Jahren meine beiden Buben mit zum Angeln. Sowohl Ansitzangeln, auch über Nacht, als auch zum Spinnfischen. Ab diesem Jahr hat mein Großer den Jugendfischereischei und darf also "offiziell" selbst angeln, jedoch nur im Begleitung. Mein Kleiner (7J.) ist laut §25 Abs. 2 HFischG mein Gehilfe und bekommt somit eine Rute (Grund- oder Spinnrute). Bis jetzt hatte es keinerlei Probleme gegeben. Irgendwie müssen sie es ja auch lernen!

Sollte jemand meinen, mich darafhin anzeigen zu müssen, dann soll er dies tun....wäre für den Kontrolleur ein Armutszeugnis,...würde ihm auch Selbiges ruhig aussprechen. Sollte er sich doch eher um das schwarzangelne Volk kümmern, das still und heimlich einpackt und das Weite sucht, wenn ein Angler in die Nähe kommt....oder um die, die nach einem Forellenbesatz den Kofferaum bis zum Bersten gefüllt haben, oder dreimal wieder nachhause fahren, um den Kofferaum zu leeren....da schwillt mir nämlich die Halsschlagader.

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Flyman Martin


ich muss korrigieren, die suchen nicht die flucht wenn angler kommen sondern die aufseher suchen die flucht wenn ein schwarzangler dasitzt und böse guckt und einmal" buhhh..." macht....und unser Herr Schnitt-dill-lauch ist auch nur ein unbefriedigter Hobbyjohnwayne der auch keine ahnung hat.....
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Es gibt Menschen, die Angeln wegen der Ruhe, der Einsamkeit, der Natur oder aus Langeweile.
Und es gibt Menschen, die Angeln, weil sie einen Fisch fangen wollen. Es ist immer gut, Ziele im Leben zu haben.
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Kosmolske
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BeitragVerfasst am: 07.11.2010, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

und dieser Hobbyjohnwayne wohnt direkt an der Mühle oder wie?
Mich hat noch keiner kontrolliert.....
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Mr.QL
Gast






BeitragVerfasst am: 07.11.2010, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

kontrolliert hat er auch nicht, er hat aber eine Bemerkung wie ich könnte Euch jetzt kontrollieren fallen lassen. Na ja, nächstes mal kann er das dann gerne machen Wink
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Deep Diver
Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.2010, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mr.QL hat Folgendes geschrieben:
kontrolliert hat er auch nicht, er hat aber eine Bemerkung wie ich könnte Euch jetzt kontrollieren fallen lassen. Na ja, nächstes mal kann er das dann gerne machen Wink



He he dat iss ja geil......ich könnt euch jetzt kontrollieren...........uijuijui........zu Hause haben alle Buben Klicker!!!!! Wink
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Nachtangler
Mir wachsen Schuppen


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BeitragVerfasst am: 13.11.2010, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe mit meinem Sohn (jetzt 7) schon seit zwei Jahren regelmäßig angeln. Da er dabei als Gehilfe wirkt, muss / darf er die Ruten zusammenbauen, die Köder bestücken und auch immer wieder auswerfen.

Denn ohne Übung wird das nichts.

Natürlich darf er auch in meinem Beisein drillen. Aus eigenem Interesse (ich will ja keinen kapitalen Fisch verlieren), aber nur bei kleineren Fischen.... und ich keschere dann für Ihn.
Das Stellfischfangen klappt schon sehr gut... und macht Ihm auch am meisten Spass.

Ab und zu fahren wir nach Bieber zum Forellenfangen. Hier darf er alles alleine machen (in meinem Beisein natürlich) und das entschädigt ihn dann für das zuschauen an der Kinzig, wenn ein großer dran ist und ich die Rute übernehme.

So wird er natürlich immer geübter und besser. Mittlerweile wirft er fast genau so gut wie ich... (auch am Fluß)!

Ärger mit einem Kontrolleur hatten wir noch nie. Ich muss allerdings auch sagen, dass wenn jemand in die Nähe kommt, mein Sohenmann ja nicht unbedingt sein ganzes anglerische Können zeigen muss.
Getreu dem Motto: Was keiner sieht, dass keiner weiss, somit machts keinen heiß Smile


Es ist aber immer eine Frage der Extreme. Wenn ein Jugendlicher in Begleitung einen Fisch drillt und diesen danach nicht unbedingt komplett mit der Rute aus dem Wasser hebt (was die Kinder in ihrer Aufregung immer wieder gerne machen), was soll da einer sagen?

Wäre mir aber auch egal...!!! Einen juristischen Prozess würde ich in der Konsequenz nicht fürchten.

Es gibt Angler die sitzen mit 2 Promille am Wasser und verhalten sich wesentlich weniger waidgerecht als viele Kinder.
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Aal-Angeln entspannt, kollossal. Ob Du was fängst ist ganz egal...
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Pike Fighter
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BeitragVerfasst am: 14.11.2010, 17:40    Titel: Kinder Angeln Erlaubt Antworten mit Zitat

Personen unter 14 die noch keinen eigenen Angelschein besitzen dürfen als Helfer die 2. Rute bedienen, ohne Einschränkung der Angelart.Und das ist gut so.
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flyman
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BeitragVerfasst am: 14.11.2010, 20:03    Titel: Re: Kinder Angeln Erlaubt Antworten mit Zitat

Pike Fighter hat Folgendes geschrieben:
Personen unter 14 die noch keinen eigenen Angelschein besitzen dürfen als Helfer die 2. Rute bedienen, ohne Einschränkung der Angelart.Und das ist gut so.

....für "Helfer" gilt keinerlei Altersbeschränkung:

Arrow Siehe hier: §25 Abs. 2 HFischG

...und das ist noch besser so. Wink

Gruß
Flyman Martin
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fully
Gast






BeitragVerfasst am: 04.01.2012, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kameraden,

meine Jungs bekommen heute ihren Jugendfischereischein,weiss jemand wie das mit den Gastkarten fuer die Kinzig ist?

Gruss fully
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Conchoolio
Mir wachsen Schuppen


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BeitragVerfasst am: 04.01.2012, 17:39    Titel: Re: Kinder Angeln Erlaubt Antworten mit Zitat

flyman hat Folgendes geschrieben:
Pike Fighter hat Folgendes geschrieben:
Personen unter 14 die noch keinen eigenen Angelschein besitzen dürfen als Helfer die 2. Rute bedienen, ohne Einschränkung der Angelart.Und das ist gut so.

....für "Helfer" gilt keinerlei Altersbeschränkung:

Arrow Siehe hier: §25 Abs. 2 HFischG

...und das ist noch besser so. Wink

Gruß
Flyman Martin


Oh Martin, das hatte ich damal nicht gesehen. Das ist aber definitiv falsch!
Es gibt seit dem Jahr 2011 definitiv eine Altersbeschränkung für Helfer. Deinen Link kann ich leider nicht öffnen, aber wir haben auf dem Lehrgang anfang des Jahres die in Hessen geänderten Regeln zum Vorjahr gelernt und sind da extra auf die Helferregel eingegangen. Ich such die neue Regel mal raus. Personen unter 12 sind grundsätzlich als Helfer zugelasse, und es gibt Helfer die Leute unterstützen die körperlich selbst nicht voll zum Angeln in der Lage sind (leute die z.B. Rollstuhlfahrern helfen). Alle anderen "Helfer" dürfen z.B. beim Keschern helfen, haben aber nix an den Ruten zu suchen. So ist es zumindest offiziell.


@Fully
Mit nem Jugendfischereischein bekommt man ne Kinzigkarte. Als Inhaber des JF darfst du aber nur mit nem Erwachsenen Angelschein und Kinzigkarteninhaber angeln gehen und nicht alleine sowei ich weiß. Es gibt auch sonst noch Einschränkungen die aber auf dem JF stehen sollten.
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Conchoolio
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BeitragVerfasst am: 04.01.2012, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Habs gefunden:

http://www.hessenfischer.net/gesetze/hfschg.htm

unter 25

2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen. Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben. Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden.


sogar nur bis 10 Jahre



@Fully
da steht auch das mit den Jugendlichen bei 28
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flyman
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BeitragVerfasst am: 04.01.2012, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja David, das stimmt. Ab 2011 wurde es geändert. Deshalb führt der Link aus 2010 auch ins "Leere".

Danke für die Richtigstellung.

Gruß
Flyman Martin
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Conchoolio
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BeitragVerfasst am: 04.01.2012, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Schande über mein Haupt! Hab gedacht du hättest das 2011 geschrieben. Übrigends finde ich diese Änderung sehr bedauernswert. War ne tolle Möglichkeit Leute ans angeln heran zu führen. Alles muss komplizierter gemacht werden. Sad
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fully
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BeitragVerfasst am: 04.01.2012, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke David,wir haben heute den Antrag auf dem Rathaus abgegeben und koennen am Freitag die Jugendfischereischeine abholen,mal sehen was da drin steht Confused

Gruss Mario

der heute am Herrenwiesenweiher keine Flosse erwischt hat.
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Mr.QL
Gast






BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Conchoolio hat Folgendes geschrieben:

2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen. Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben. Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden.


Hab das erst gerade gelesen und da taucht bei mir gleich ne Frage auf. Ich gehe ab und an mal mit meinem Sohnemann (6 Jahre) an die Kinzig.
In der Erlaubnisskarte steht ja 2 Handangeln mit beliebeigem Köder, also auch 2 Spinnruten. So haben wir das bis jetzt immer gehandhabt.

Jetzt lese ich, daß dies beim Fischfang mit der Handangel nur für körperlich beeinträchtigte gilt, oder hab ich da was falsch verstanden?

Die Frage ist, dürfen wir immer noch beide mit der Spinne los?

Gruß
Tobias
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roberts
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man es streng auslegt, dürfen Jugendliche nur mit einem gültigem Jugendfischereischein angeln. Das bedeutet erst mit 10 Jahren, denn vorher bekommen die Jungs/Madels keinen!
Ich habe das gleiche Problem. Mein "Kleiner" ist jetzt 8 Jahre und dürfte eigentlich nicht angeln, hat aber eine gültige Kinzigkarte Smile Beim Feedern etc. sehe ich da gar keine Probleme, solange ich nur mit einer Rute fische kann uns da keiner was. Wie das denn beim Spinnfischen aussieht, darüber kann man sich jetzt streiten... sicher wird es auf denjenigen an, der die Kontrolle durchführt. Sprich auf den Nasenfaktor Smile
Gruß Robert
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Conchoolio
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise darf dein Sohn nicht alleine mit einer zweiten Spinnrute losziehen. Er ist der Helfer. Ein Helfer darf nicht alleine Angeln. Er vertritt dich sozusagen, wenn du am Keschern bist usw. Allerdings, wer macht wegen einem 8-jährigen Ärger? Offiziell Angeln darf er erst mit einem Jugendfischereischein den du erst mit 10 bekommest.
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